Hinweis der Friedhofsverwaltung
Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung
Aufgrund der Preiserhöhungen bei Grabtafeln beträgt die Gebühr für die Urnenbeisetzung in einem Gemeinschaftsgrab im Pflanzband ab sofort
2842,00 Euro. Die Bestätigung der Gebührenänderung erfolgte durch das Regionalkirchenamt Chemnitz und ist in der Friedhofsverwaltung einsehbar.
Laut Friedhofsgebührenordnung vom 06. 02. 2014 gelten ab 2015 neue Friedhofsunterhaltungsgebühren. Die jährliche Gebühr für ein Grablager beträgt 24,- € (für eine Doppelgrabstelle 48,- €). Bitte denken Sie bei der Überweisung daran bzw. ändern Sie rechtzeitig einen bestehenden Dauerauftrag bei der Sparkasse. Danke!
Informationen der Friedhofsverwaltung zur Friedhofsunterhaltungsgebühr
Wir weisen darauf hin, dass die 2023 gemäß der Friedhofsgebührenordnung vom
04. 02. 2014, § 7, Abs. V verschickten
Gebührenbescheide für die Friedhofsunterhaltungsgebühr
auch im Jahr 2024 weiter gültig sind und nicht noch einmal gesondert verschickt werden. Mit dem Tag dieser Bekanntgabe treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheid für das Kalenderjahr 2023 zugegangen wäre. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist jeweils bis 30. Juni fällig und unter unbedingter Angabe der Grabstellenbezeichnung (Abteilung, Reihe, Nummer) auf das Konto der Kirchgemeinde Oberlungwitz LKG Sachsen – Bank für Kirche u. Diakonie e.G, zu überweisen oder in der Friedhofsverwaltung, Kirchweg 7, einzuzahlen.
Bitte beachten Sie: Ohne Angabe der Grabstellenbezeichnung ist eine Bearbeitung nicht möglich! Für jede Mahnung werden Gebühren berechnet!